Je nach persönlichem Bedarf kann die Betreuungskraft bei verschiedenen Tätigkeiten der täglichen Grundversorgung helfen.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Unterstützung beim Waschen, Duschen oder Baden
  • Hilfe beim An und Auskleiden
  • Unterstützung beim Toilettengang
  • Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen
  • Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
  • Hilfe bei der Mobilität

Den konkreten Unterstützungsbedarf erfassen wir bereits vor der Auswahl der Betreuungskraft.

Eine klare Grenze besteht zur medizinischen Behandlungspflege. Medizinische Maßnahmen gehören nicht zu den Aufgaben der Betreuungskraft.

Sind entsprechende Leistungen notwendig, müssen sie von qualifizierten Fachkräften beziehungsweise einem ambulanten Pflegedienst übernommen werden.