Eine Betreuungskraft übernimmt keine medizinische oder behandlungspflegerische Versorgung.
Entsprechende Maßnahmen müssen durch qualifizierte Fachkräfte beziehungsweise einen ambulanten Pflegedienst erbracht werden.
Dazu gehören beispielsweise:
- medizinische Versorgung und Behandlung von Wunden
- Wechseln von Verbänden
- Verabreichen von Injektionen
- Kontrolle der Blutzuckerwerte
- Anziehen medizinischer Kompressionsstrümpfe
- Stellen von Medikamenten
- körperbezogene Versorgung eines Katheters
- Anwendung bestimmter medizinischer Geräte
Die Betreuungskraft konzentriert sich dagegen auf die vereinbarte Grundversorgung, Unterstützung im Haushalt und persönliche Begleitung.
Damit sind alltägliche Betreuung und medizinische Behandlungspflege klar voneinander abgegrenzt.