Eine Betreuungskraft übernimmt keine medizinische oder behandlungspflegerische Versorgung.

Entsprechende Maßnahmen müssen durch qualifizierte Fachkräfte beziehungsweise einen ambulanten Pflegedienst erbracht werden.

Dazu gehören beispielsweise:

  • medizinische Versorgung und Behandlung von Wunden
  • Wechseln von Verbänden
  • Verabreichen von Injektionen
  • Kontrolle der Blutzuckerwerte
  • Anziehen medizinischer Kompressionsstrümpfe
  • Stellen von Medikamenten
  • körperbezogene Versorgung eines Katheters
  • Anwendung bestimmter medizinischer Geräte

Die Betreuungskraft konzentriert sich dagegen auf die vereinbarte Grundversorgung, Unterstützung im Haushalt und persönliche Begleitung.

Damit sind alltägliche Betreuung und medizinische Behandlungspflege klar voneinander abgegrenzt.